Aufsichtsbehörden erleben eine neue Wendung der Geldwäsche über NFTs

NFTs haben im letzten Jahr an Mainstream-Nutzen gewonnen. Mehrere verpixelte Kunstwerke wurden für Millionen von Dollar verkauft. Und dennoch steigt die Begeisterung für diese digitalen Sammlerstücke weiter an. Da das aufstrebende Krypto-Ökosystem jedoch im Mainstream an Popularität gewinnt, steigt die Besorgnis der Regulierungsbehörden weltweit. Insbesondere würden solche Themen, von Geldwäschebedenken bis hin zum Kategorisierungsdilemma, die aufkommende regulatorische Diskussion um nicht vertretbare Token bestimmen.

NFTs fehlt die Klassifizierung

Am vergangenen Wochenende veröffentlichte das Finanzministerium der Vereinigten Staaten einen Bericht mit der Überschrift „Studie zur Erleichterung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch den Handel mit Kunstwerken“.

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Ein winziger Bruchteil des 40-seitigen Dokuments war dem aufstrebenden Markt für digitale Sammlerstücke gewidmet. Der allgemeine Ton des Berichts ist für die nicht vertretbaren Token alarmierend. Beiläufig erwähnte die Behörde das wachsende Interesse am Markt für Krypto-Sammlerstücke sowohl von privaten Investoren als auch von etablierten institutionellen Akteuren. Mehrere wichtige Punkte beleuchteten die potenzielle Notwendigkeit für Regulierungsängste im Hinblick auf ein derart explodierendes Ökosystem.

Das US-Finanzministerium stellte fest, dass NFTs keine endgültige finanzielle Klassifizierung haben. Aufgrund der Einzigartigkeit dieser Vermögenswerte versucht die Behörde, sie als Sammlerstücke und nicht als Zahlungsmittel oder Anlageinstrumente zu klassifizieren. In bestimmten Szenarien könnten sich NFT jedoch auch für den Status virtueller Vermögenswerte gemäß der Definition der Financial Action Task Force (FATF) qualifizieren.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ein weiterer wichtiger NFT-bezogener Schwerpunkt liegt auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dem Bericht zufolge besteht der Hauptvorteil der Verwendung dieser Sammlerstücke zum Waschen darin, dass die illegalen Akteure die Kunstwerke nicht physisch bewegen müssen. Tatsächlich unterliegen NFTs keinen finanziellen Regulierungs- oder Ermittlungskosten für den physischen Versand. 

Laut Ryan Fayhee, Partner der Anwaltskanzlei Hughes Hubbard, sind solche Geldwäscherisiken nicht nur bei Krypto-Sammlerstücken zu finden. Insbesondere bestehen Anti-Geldwäsche-Risiken, die sich aus dem Verkauf anderer übertragbarer Luxusgüter wie teurer Weinflaschen, Diamanten oder physischer Kunstwerke ergeben.

Anfällig für Hyperspekulation

Gegen Ende diskutierte der Bericht die Anfälligkeit von Non-Fungible Tokens für Hyperspekulationen. Laut dem US-Finanzministerium können NFTs im Gegensatz zum traditionellen Kunstmarkt mit langsamen Handelszyklen einen Anreiz schaffen, einen Marktplatz zu gestalten, auf dem die Werke in kurzer Zeit wiederholt gehandelt werden. Darüber hinaus könnten diese Sammlerstücke möglicherweise dazu führen, dass eine Due-Diligence-Prüfung nicht möglich ist, wenn Transaktionen in schneller Folge durchgeführt werden.

Quelle: https://www.thecoinrepublic.com/2022/02/12/regulators-witnesses-a-new-twist-of-laundering-via-nfts/