BaFin leitet Untersuchung gegen UpbitFx Exchange ein

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin gab am Montag a
formelle Untersuchung von UpbitFx Exchange Ltd. Laut Pressemitteilung ist die
Die Plattform ist nicht berechtigt, Geschäfte zu tätigen oder Finanzdienstleistungen anzubieten
Deutschland.

Die BaFin gibt an, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass es sich bei der Plattform um eine solche handelt
Wird verwendet, um Bankdienstleistungen und Finanzdienstleistungen ohne das Notwendige bereitzustellen
Autorisierung basierend auf den Inhalten der Website upbitfxexchange.com und
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen.

„An mehreren Stellen auf seiner Website behauptet das Unternehmen, dies zu tun
reguliert durch die BaFin. Diese Behauptung ist nicht wahr. Darüber hinaus macht die Plattform
Verweis auf die Website nsbroker.com an mehreren Stellen. Dies ist die Website von
NSFX Limited, eine in Malta zugelassene und registrierte Institution
„BaFin als grenzüberschreitender Dienstleister nach § 74 WpIG“, BaFin
notiert.

UpbitFx Exchange Ltd. und NSFX Limited haben keine Verbindung zu
gegenseitig. NSFX Limited ist daher mutmaßlich Opfer eines Identitätsdiebstahls.
UpbitFx Exchange Ltd ist der Hauptname, auf den sich der Betreiber der Website bezieht
selbst auf upbitfxexchange.com. Unter bestimmten Umständen ist es auch als EM Ltd. bekannt
Standorte. Laut der Website verfügt das Unternehmen über Niederlassungen in den Vereinigten Staaten
Staaten und Malta.

„BaFin, das Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter
(Landeskriminalämter) empfehlen jedem, der online Geld anlegen möchte
Sie sollten äußerste Vorsicht walten lassen und vorab die notwendigen Recherchen durchführen
um nicht Opfer von Betrug zu werden“, warnte die Aufsichtsbehörde.

Hinweise der BaFin zu Social-Media-Tipps

Kürzlich BaFin ausgegeben eine Warnung zu Krypto-Handelsratschlägen zu
sozialen Medien. Obwohl es keinen direkten Bezug zu Social-Media-Kanälen gab,
Telegram ist eine dieser Quellen.

Die BaFin hat ihre Grundsätze für jeden Anleger zur Verfügung gestellt
möchte soziale Medien für Anlagetipps nutzen.

Die Anzahl der Follower, Likes oder positiven Rückmeldungen sind es nicht
gültige Indikatoren, hieß es. Sie spiegeln nicht die Leistung des wider
Anlagetipps. Es ist sehr einfach, Ergebnisse in sozialen Medien zu manipulieren.
Positives Feedback oder Referenzen im Zusammenhang mit Anlageerfolgsgeschichten können sein
fiktionalisiert und auf Wunsch des Autors produziert.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin gab am Montag a
formelle Untersuchung von UpbitFx Exchange Ltd. Laut Pressemitteilung ist die
Die Plattform ist nicht berechtigt, Geschäfte zu tätigen oder Finanzdienstleistungen anzubieten
Deutschland.

Die BaFin gibt an, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass es sich bei der Plattform um eine solche handelt
Wird verwendet, um Bankdienstleistungen und Finanzdienstleistungen ohne das Notwendige bereitzustellen
Autorisierung basierend auf den Inhalten der Website upbitfxexchange.com und
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen.

„An mehreren Stellen auf seiner Website behauptet das Unternehmen, dies zu tun
reguliert durch die BaFin. Diese Behauptung ist nicht wahr. Darüber hinaus macht die Plattform
Verweis auf die Website nsbroker.com an mehreren Stellen. Dies ist die Website von
NSFX Limited, eine in Malta zugelassene und registrierte Institution
„BaFin als grenzüberschreitender Dienstleister nach § 74 WpIG“, BaFin
notiert.

UpbitFx Exchange Ltd. und NSFX Limited haben keine Verbindung zu
gegenseitig. NSFX Limited ist daher mutmaßlich Opfer eines Identitätsdiebstahls.
UpbitFx Exchange Ltd ist der Hauptname, auf den sich der Betreiber der Website bezieht
selbst auf upbitfxexchange.com. Unter bestimmten Umständen ist es auch als EM Ltd. bekannt
Standorte. Laut der Website verfügt das Unternehmen über Niederlassungen in den Vereinigten Staaten
Staaten und Malta.

„BaFin, das Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter
(Landeskriminalämter) empfehlen jedem, der online Geld anlegen möchte
Sie sollten äußerste Vorsicht walten lassen und vorab die notwendigen Recherchen durchführen
um nicht Opfer von Betrug zu werden“, warnte die Aufsichtsbehörde.

Hinweise der BaFin zu Social-Media-Tipps

Kürzlich BaFin ausgegeben eine Warnung zu Krypto-Handelsratschlägen zu
sozialen Medien. Obwohl es keinen direkten Bezug zu Social-Media-Kanälen gab,
Telegram ist eine dieser Quellen.

Die BaFin hat ihre Grundsätze für jeden Anleger zur Verfügung gestellt
möchte soziale Medien für Anlagetipps nutzen.

Die Anzahl der Follower, Likes oder positiven Rückmeldungen sind es nicht
gültige Indikatoren, hieß es. Sie spiegeln nicht die Leistung des wider
Anlagetipps. Es ist sehr einfach, Ergebnisse in sozialen Medien zu manipulieren.
Positives Feedback oder Referenzen im Zusammenhang mit Anlageerfolgsgeschichten können sein
fiktionalisiert und auf Wunsch des Autors produziert.

Quelle: https://www.financemagnates.com/forex/bafin-launches-investigation-against-upbitfx-exchange/