EU verhängt Eigenkapitalanforderungen für Banken, die Krypto halten

Zukünftige EU-Rechtsvorschriften könnten Banken dazu zwingen, einen Strafbetrag an Kapital zur Deckung ihrer Bestände an Kryptoassets beiseite zu legen. 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird noch in dieser Woche über einen Gesetzentwurf abstimmen. Die Gesetzgebung würde die ausstehenden Komponenten des Basel-III-Abkommens in Kraft setzen. Der internationale Finanzrahmen verpflichtet Banken zur Einhaltung solider Kapitalanforderungen. 

Als Teil dieser Anforderungen müssen Banken eine Risikogewichtung von 1,250 % des Kapitals auf Krypto-Asset-Engagements anwenden. In Anlehnung an die Vorschläge des Basler Ausschusses soll dieser prohibitiv hohe Betrag einen vollständigen Vermögenswertverlust abdecken.

Schattenbanken und ESG

Die Gesetzgebung umfasst auch andere Änderungen die das Konzept des „Schattenbankwesens“ offiziell einführen. Diese Versicherer und Investmentfonds, die etwa die Hälfte des weltweiten Finanzsystems ausmachen, unterliegen weniger Vorschriften als Banken. Eine Änderung beauftragt die Europäische Kommission, einen Bericht über die Aussichten auszuarbeiten, das Engagement der Banken gegenüber ihren zwielichtigeren Gegenstücken zu begrenzen.

Andere Änderungen konzentrierten sich auf die Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Richtlinien (ESG). Banken müssen zum Beispiel Richtlinien wie die Vergütung bald mit Zielen wie der Integration von mehr Nachhaltigkeit in Einklang bringen. Andere hervorgehobene ESG-Richtlinien umfassen demografische Ziele, um eine größere Vielfalt im Bankmanagement darzustellen. Nach der Abstimmung werden die Abgeordneten und die EU-Staaten eine endgültige Einigung aushandeln, die voraussichtlich 2025 in Kraft treten wird.

MiCA erneut verzögert

Unterdessen unterscheiden sich die Basel III-Änderungen von der umfassenden Gesetzgebung der EU zu Kryptowährungen, Markets in Crypto Assets (MiCA). Letzte Woche kündigte die EU an, die Veröffentlichung des Entwurfs für a zu verschieben zweitenmal, bis 17. April 2023.

Die verbleibende Zeit wird benötigt, um das 400-seitige Dokument in die 24 Amtssprachen des Blocks zu übersetzen, da die Bürger garantiert sind. Nach Abschluss der Gesetzgebung im Oktober 2022 hat die EU die Veröffentlichung des Entwurfs zunächst auf November bis Februar 2023 verschoben.

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Quelle: https://beincrypto.com/eu-vote-massive-capital-requirements-banks-holding-crypto/