NFTs sind laut BaFin noch keine Wertpapiere

Mehrere Gerichtsbarkeiten auf der ganzen Welt haben ihre Bemühungen zur Regulierung der Branche für digitale Vermögenswerte verstärkt. Auch in Deutschland hat die Finanzaufsicht Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen herausgegeben, unter anderem zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Es hat proaktiv Gesetze zu Aspekten wie Initial Coin Offerings, Security Token Offerings sowie dezentralisierten Apps (dApps) erlassen. Während die rechtlichen Grauzonen von NFTs noch reglementiert werden müssen, hat Deutschland erste Schritte unternommen, um auch hier Klarheit zu schaffen.

BaFin zu NFTs

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bestätigt, dass nicht fungible Token (NFTs) keine Wertpapiere sein können. In einer kürzlich veröffentlichten Aussage, argumentierten die Beamten, dass Token, die das Eigentum an einem digitalen Vermögenswert nur zu Spekulationszwecken bezeichnen, nicht als Anlageinstrument gelten.

Sie behauptete, dass NFTs bisher keine ähnlichen Merkmale wie Finanzwerte wie Aktien und Schuldtitel aufweisen, was es unmöglich macht, im regulatorischen Sinne als Wertpapiere zu gelten.

„Der BaFin sind bisher keine NFTs bekannt, die als Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen Sinne einzustufen sind.“

Die Regulierungsbehörde fügte jedoch auch hinzu, dass NFT künftig als Wertpapier eingestuft werden könnte. Es schrieb auch,

„Wenn NFTs als Wertpapiere nach der EU-Prospektverordnung oder als Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) einzustufen sind, muss immer ein Prospekt erstellt werden.“

In Europa sind alle Augen auf die MiCA gerichtet. Die Schlussabstimmung über die mit Spannung erwarteten Krypto-Regeln der EU – die Markets in Crypto Assets (MiCA)-Verordnung, die stattfand verzögert bis April 2023, wird als erstes umfassendes paneuropäisches Krypto-Framework angepriesen. Bestimmungen für NFTs wurden davon ausgenommen.

Allerdings im vergangenen Sommer, Berater der Europäischen Kommission Peter Kerstens angedeutet dass NFT-Emittenten möglicherweise mit Krypto-Asset-Dienstleistern gleichgesetzt werden könnten, die von ihnen verlangen, dass sie regelmäßig Berichte über ihre Aktivitäten bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bei ihren lokalen Regierungen einreichen.

Chinas Regulierungsrahmen für NFTs

Während China den Krypto-Handel verboten und den Bergbau unterbunden hat, wurden NFTs nicht als potenziell riskante Finanzinstrumente eingestuft. Tatsächlich hat es das Ökosystem geschafft, in einer regulatorischen Grauzone nicht nur zu überleben, sondern auch zu gedeihen.

Die laufenden „Two Sessions“ des Landes – die zufällig das wichtigste jährliche politische Treffen sind – mit dem Parlamentsabgeordneten Feng Qiya zielen darauf ab, einen Regulierungsrahmen für NFTs vorzuschlagen.

Ein lokales Medium berichtet dass der Fokus darauf liegen wird, eine klare rechtliche Definition von digitalen Sammelobjekten einzuführen, Marktzugangsregeln für Handelsplattformen vorzulegen und den Urheberrechtsschutz für NFTs zu verbessern.

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Quelle: https://cryptopotato.com/nfts-are-not-scurities-noch-nach-germanys-bafin/