Neue Anträge, die von den Parteien pro neue Planungsaktualisierung einzureichen sind


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Juri Molchan

James Filan hat ein neues Planungsupdate zur Klage von Ripple-SEC veröffentlicht, hier ist, was im nächsten Jahr ansteht

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Laut einem kürzlich erschienenen Tweet des US-Anwalts James Filan, der den Rechtsstreit zwischen Ripple und der SEC aufmerksam verfolgt und alle Updates auf diesem Twitter-Handle geteilt hat, hat er einen neuen Tweet dazu veröffentlicht.

Neues Planungsupdate veröffentlicht

Er veröffentlichte am 21. Dezember eine neue Planungsaktualisierung zu dem Fall und gab an, welche Anträge in naher Zukunft, einschließlich heute, eingereicht werden.

Im Update, James Filan erklärte, dass die Parteien des Falls beide Anträge auf summarische Entscheidung gestellt haben, die ihre Einsprüche und Antworten enthalten. Sie besiegeln auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Antrag auf summarisches Urteil. Filan betonte jedoch, es sei noch nicht bekannt, ob das Gericht diese Streitigkeiten lösen werde, bevor es eine Entscheidung über die Anträge trifft oder nachdem es sie gestellt hat.

Die Anträge auf Ausschluss von Sachverständigengutachten wurden vollständig unterrichtet und sind derzeit noch anhängig.

Hier ist, was im Zeitplan bleibt, neue Anträge werden voraussichtlich eingereicht

Heute, am 22. Dezember, reichen die Parteien umfangreiche (große) Sammelanträge ein, um alle Materialien zu versiegeln, die sich auf die Anträge auf summarisches Urteil beziehen. Dazu gehören Schriftsätze, Erklärungen, unterstützende Exponate usw. Ripple und die SEC sind auch verpflichtet, am selben Tag Reaktionsvorschläge zu den oben genannten Materialien vorzulegen.

Am 4. Januar 2023 muss eine Nichtpartei, die an der Klage beteiligt ist, einen Antrag auf Versiegelung von Materialien im Zusammenhang mit den summarischen Urteilen stellen, wenn diese Nichtpartei „zusätzliche oder andere Versiegelungsbehandlungen oder Schwärzungen als von den Parteien gefordert“ verlangt “, heißt es in dem von Filan veröffentlichten Update.

Sollte das Gericht bis zum 4. Januar keinen solchen Antrag auf Versiegelung erhalten, bedeutet dies, dass die Nichtpartei ihr Recht verweigert, gegen die endgültige Entscheidung des Gerichts in Bezug auf die Anträge der Parteien auf Versiegelung oder Schwärzung der Materialien für ein summarisches Urteil Einspruch einzulegen.

Am 9. Januar müssen die Parteien ihre Einsprüche gegen Sammelanträge zur Versiegelung einreichen. Letztere sollen heute, am 22. Dezember, eingereicht werden.

Außerdem müssen die Parteien Daubert-Anträge und dazugehörige Anlagen sowie Schwärzungen einreichen, die mit dem Siegelungsurteil des Gerichts vom 19. Dezember übereinstimmen.

Schließlich müssen am 18. Januar alle Parteien und Nichtparteien des Falls ihre Einwände gegen die parteilosen Anträge auf Besiegelung einreichen, falls sie welche vorbringen wollen – diejenigen, die zuerst am 4. Januar fällig waren.

Quelle: https://u.today/ripple-sec-case-update-new-motions-to-be-filed-by-parties-per-new-scheduling-update