Der japanische Premierminister sagt, dass die staatlichen Investitionen in die digitale Transformation Metaverse und NFTs umfassen werden

Fumio Kishida, seit 2021 Premierminister Japans, sagte, die Regierung werde Anstrengungen unternehmen, um Web3-Dienste zu fördern, einschließlich derjenigen, die sich damit befassen nicht fungible Token, oder NFTs, und die Metaverse.

In einer Rede am 3. Oktober vor Japans Nationalrat, Kishida sagte die Investitionen der Regierung in die digitale Transformation des Landes sind bereits enthalten Ausgabe von NFTs an lokale Behörden Nutzung digitaler Technologie zur Lösung von Herausforderungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Er deutete auch die Digitalisierung nationaler Personalausweise an. Darüber hinaus sagte der Premierminister, das Kabinett werde „Bemühungen zur Ausweitung der Nutzung von Web 3.0-Diensten fördern, die das Metaverse und NFTs nutzen“.

Premierminister Fumio Kishida spricht am 3. Oktober vor dem japanischen Nationalrat. Quelle: 日テレNEWS

Kishida sagte, Japans technologische Investitionen würden sich auf die Entwicklung und Produktion von Halbleitern als Teil einer gemeinsamen Anstrengung mit den Vereinigten Staaten erstrecken und an Reformvorschriften für den Technologiesektor arbeiten. Der derzeitige Premierminister, der sein Amt im Oktober 2021 antrat, folgte dem ehemaligen Premierminister Yoshihide Suga, der vorschlug, er sei für eine Besteuerung von Bitcoin (BTC) Transaktionen in Japan.

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Während Kishidas Amtszeit haben Krypto-Benutzer in Japan eine Reihe von Entwicklungen im Raum gesehen, von Mt. Gox Rückzahlungsverfahren vorantreiben nach jahrelangen rechtlichen Verzögerungen an die Wiedereinführung von Krypto-Geldautomaten in dem Land. Im August haben zwei der Krypto-Interessenvertretungen des Landes, die Japan Crypto-Asset Business Association und die Japan Crypto-Asset Exchange Association, forderte eine separate Steuer von 20 % auf Krypto-Einnahmen für Privatanleger – viele sind derzeit mit einem Krypto-Steuersatz von bis zu 55 % konfrontiert.