Bestehende Betreiber virtueller Assets erhalten eine Übergangsfrist, um die vorgeschlagenen Gesetze in Hongkong einzuhalten ⋆ ZyCrypto

Hong Kong’s Crypto Hub Aspirations Get Beijing’s Seal Of Approval

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Ab dem 1. Juni 2023 müssen alle neuen Virtual Asset (VA)-Handelsplattformen, die in Hongkong Geschäfte tätigen oder sich an Investoren richten, von der Securities and Futures Commission (SFC) lizenziert und reguliert werden. Die SFC ist eine unabhängige gesetzliche Einrichtung, die die Wertpapier- und Terminmärkte von Hongkong reguliert.

Im November 2020 ersuchte die Regierung von Hongkong im Rahmen eines Konsultationsdokuments um Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen zur Einführung eines Lizenzierungssystems für Virtual Asset Service Providers (VASPs) gemäß der Anti-Money Laundering Ordinance (AMLO) und der Counter-Terrorist Financing Ordinance (AMLO VASP-Regime).

Bestehende Betreiber von VA-Handelsplattformen erhalten entweder eine Übergangsfrist für die Beantragung einer Lizenz oder werden aufgefordert, ihren Betrieb einzustellen. All dies ist in dem von der SFC veröffentlichten Konsultationspapier zu den vorgeschlagenen regulatorischen Anforderungen für VA-Handelsplattformen im Rahmen des AMLO-VASP-Regimes aufgeführt, das am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird. 

„Wie es seit 2018 unsere Philosophie ist, umfassen unsere vorgeschlagenen Anforderungen für Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte robuste Maßnahmen zum Schutz der Anleger, die dem Grundsatz ‚gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln‘ folgen“, sagte Leung, Chief Executive Officer von SFC.

Der SFC schlägt eine 12-monatige Übergangsfrist für die bestehenden (bereits vom SFC lizenzierten) VA-Betreiber vor. Die Übergangszeit soll es diesen VA-Betreibern ermöglichen, ihre Systeme und Kontrollen zu überarbeiten, um einige der Anforderungen für ihre Legislativvorschläge zu erfüllen.

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Als Teil des Übergangsprozesses werden ab dem 1. Juni 2023 alle VA-Handelsplattformbetreiber, die in Hongkong Geschäfte tätigen oder aktiv Dienstleistungen an Hongkonger Investoren ohne eine gültige Lizenz der SFC vermarkten, gegen die Lizenzanforderungen verstoßen, mit Ausnahme des VA-Handels Plattformen, die für Übergangsregelungen in Frage kommen. 

Für Übergangsregelungen müssen die VA-Handelsplattformen in Hongkong in Betrieb gewesen sein oder vor dem 1. Juni 2023 in Hongkong mit dem Handel mit Nichtsicherheitstoken begonnen haben.  

Mit dem Beginn des AMLO VASP-Regimes müssen alle zentralisierten VA-Handelsplattformen, die Geschäfte in Hongkong betreiben oder ihre Dienstleistungen aktiv an Hongkonger Investoren vermarkten, von der SFC lizenziert und reguliert werden.

Zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 31. Mai 2024 wurde ein Nicht-Zuwiderhandlungszeitraum festgelegt, damit berechtigte VA-Handelsplattformen den Betrieb in Hongkong nach dem Beginn des AMLO-VASP-Regimes fortsetzen können.

In einem am 20. Februar 2023 veröffentlichten Konsultationspapier hat die SFC die Öffentlichkeit und die Industrie aufgefordert, bis zum 31. März 2023 zu den vorgeschlagenen regulatorischen Anforderungen für lizenzierte VA-Betreiber Stellung zu nehmen.

Quelle: https://zycrypto.com/existing-virtual-asset-operators-given-transitional-period-to-comply-with-proposed-legislation-in-hong-kong/