Celsius bittet um Erlaubnis, seine Stablecoins zu verkaufen

Celsius Networks, ein Krypto-Kreditunternehmen, das hatte im Juni Abhebungen eingefroren und ist durchgegangen Kapitel 11 Insolvenz seit Juli beim United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York um Erlaubnis zum Verkauf seiner Stablecoin-Bestände. Dies sollte es dem Unternehmen ermöglichen, Liquidität zu generieren, um „die Operationen der Schuldner zu finanzieren“.

Ein Hinweis war eingereicht vom Rechtsteam von Celsius von der Anwaltskanzlei Kirkland & Ellis am Donnerstag. Eine Anhörung, bei der das Gericht den Antrag annehmen oder ablehnen würde, findet am 6. Oktober statt.

Laut der Akte hält das Unternehmen derzeit einen entsprechenden Betrag von 23 Millionen US-Dollar in verschiedenen Stablecoins. Wenn sie verkauft würden, würden diese Mittel zur Unterstützung der laufenden Geschäfte von Celsius verwendet. Unter Berufung auf Abschnitt 363 des Insolvenzgesetzes, die Anmeldehinweise:

„Abschnitt 363 des Insolvenzgesetzes soll ein Gleichgewicht finden zwischen der Möglichkeit, dass ein Unternehmen seinen täglichen Betrieb ohne übermäßige Gerichts- oder Gläubigeraufsicht fortsetzt, und dem Schutz gesicherter Gläubiger und anderer Personen vor der Verschwendung des Vermögens des Nachlasses.“

Celsius hat kürzlich einen Antrag gestellt und sich dazu verpflichtet teilweise Geld zurückgeben zu Kunden. Dies würde jedoch nur für Depot- und Withold-Konten und für Depotvermögenswerte im Wert von 7,575 USD oder weniger gelten. Der Umzug wurde von einigen Branchenführern kritisiert, da die Beschränkung bedeutet, dass nur 50 Millionen US-Dollar von 210 Millionen US-Dollar freigegeben werden könnten.

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Der Druck auf Celsius steigt weiter, da am 31. August eine Ad-hoc-Gruppe von 64 Depotinhabern eine Beschwerde einreichte ihr Vermögen wiederzuerlangen. Die Kläger stellten fest, dass Celsius „keine Entnahmen aus irgendwelchen Programmen honoriert“ habe, einschließlich Verwahrungsdienste.

Das widerspreche laut Beschwerde dem „Klartext der Nutzungsbedingungen der Schuldner“, da diese vorsehen, dass das Eigentum an der Verwahrung von Vermögenswerten „immer beim Nutzer verbleibt“.