Polizei, die das „Schweigrecht“ bei Festnahmen nicht bestätigt, kann nicht verklagt werden, entscheidet der Oberste Gerichtshof

Topline-Strafverdächtige haben jetzt weniger Rechtsmittel, wenn Polizisten ihnen nicht ihre Miranda-Rechte vorlesen – dass sie das „Recht zu schweigen“ und einen Anwalt haben – wie der Oberste Gerichtshof entscheidet...