Das Gericht lehnt den Plädoyer von Elizabeth Holmes ab, im Berufungsverfahren eine Gefängnisstrafe zu vermeiden

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Ein Bundesberufungsgericht lehnte am Dienstag den Antrag der Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes ab, nicht ins Gefängnis zu gehen, während sie gegen ihre Verurteilung wegen Betrugs Berufung einlegt. Dies ist der jüngste rechtliche Schlag für den ehemaligen Milliardär, dem mehr als elf Jahre Gefängnis drohen.

Key Facts

In seinem Urteil erklärte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks, dass Holmes‘ Plädoyer keine „wesentliche Rechtsfrage“ aufgeworfen habe.

Das Urteil stellt außerdem fest, dass es unwahrscheinlich ist, dass ihre Verurteilung aufgehoben wird oder sie einer Gefängnisstrafe gänzlich entgehen kann, selbst wenn sie ihre Berufung gewinnen sollte.

In einem separaten Urteil vom Dienstag ordnete das Bundesgericht des nördlichen Bezirks von Kalifornien sowohl Holmes als auch ihren ehemaligen Stellvertreter Ramesh „Sunny“ Balwani an, insgesamt 452 Millionen US-Dollar Entschädigung an die von ihrer „Betrugsverschwörung“ betroffenen Anleger zu zahlen.

Zu den betreffenden Investoren zählen unter anderem der Medienmogul Rupert Murdoch, Walgreens, Safeway, Peer Ventures Group und RDV Corporation.

Murdoch hat Anspruch auf eine Rückerstattung von fast 125 Millionen US-Dollar – die größte aller genannten Investoren – von den beiden ehemaligen Führungskräften von Theranos.

Worauf zu achten ist

Holmes sollte am 27. April mit der Verbüßung ihrer Strafe beginnen, doch die Anhörung ihres Antrags, nicht ins Gefängnis zu gehen, durch das Berufungsgericht verzögerte sich. Es ist unklar, wann Holmes aufgefordert wird, sich im Gefängnis zu melden, da die Entscheidung des Neunten Bezirks dies nicht erwähnt.

Key Hintergrund

Das Urteil vom Dienstag spiegelt weitgehend die Ablehnung von Holmes' Berufung durch den kalifornischen Bundesrichter Edward Davila im vergangenen Monat wider. Davila wies darauf hin, dass die frühere Chefin von Theranos nicht dargelegt habe, dass ihre Berufung zu einer Aufhebung der Verurteilung wegen Betrugs oder zu einer vollständigen Wiederaufnahme des Verfahrens führen würde. Davila hatte Holmes zuvor zu elf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem ein Geschworenengericht sie in drei Fällen wegen Überweisungsbetrugs und in einem Fall wegen Verschwörung zum Anlegerbetrug für schuldig befunden hatte. Bundesanwälte haben sich wiederholt gegen Holmes‘ Anträge, nicht im Gefängnis zu bleiben, ausgesprochen und gewarnt, dass bei ihr Fluchtgefahr bestehe.

Weiterführende Literatur

Antrag der Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes auf Freilassung aus dem Gefängnis abgelehnt (Wall Street Journal)

Richter lehnt Elizabeth Holmes‘ Plädoyer für Freiheit ab, während sie gegen ihre Verurteilung wegen Betrugs Berufung einlegt (Forbes)

Quelle: https://www.forbes.com/sites/siladityaray/2023/05/17/court-rejects-elizabeth-holmes-plea-to-avoid-prison-during-appeal/