Kann ich meine Sozialversicherungsleistung in eine Ehegattenleistung umwandeln?

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Sozialversicherungsleistungen können Ihnen ein zuverlässiges Renteneinkommen verschaffen. Die Entscheidung, wann Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine wichtige Frage, insbesondere wenn Sie verheiratet sind und Anspruch auf Leistungen für Ehegatten haben. Wenn Sie bereits Sozialversicherung beziehen, fragen Sie sich vielleicht, ob es möglich ist, später zu einer Ehegattenrente zu wechseln. Die Antwort hängt davon ab, ob Ihr Ehepartner bereits Sozialversicherungsleistungen bezieht.

A Finanzberater kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, wofür Sie sich qualifizieren und wann der beste Zeitpunkt für Sie ist, mit der Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen Ihrer vollständigen Altersvorsorge zu beginnen.

Wie funktionieren Ehegattenleistungen der sozialen Sicherheit?

Berechnung der Leistungen der Sozialversicherung Als Ehepaar ist das etwas anders als als Single. Wenn jemand Sozialversicherungsleistungen beantragt, kann sein Ehepartner möglicherweise eine Ehegattenrente beanspruchen. Die Leistung basiert auf den Beiträgen des Ehepartners zur Sozialversicherung und ist auf 50 % des Leistungsbetrags im vollen Rentenalter begrenzt. Wenn sie beispielsweise im vollen Rentenalter 2,200 USD pro Monat erhalten würden, würde ihr Ehegattengeld maximal 1,100 USD pro Monat betragen.

Um Sozialversicherungsleistungen für Ehegatten zu erhalten, müssen Sie:

  • Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein, das früheste Alter, in dem Sie Sozialversicherungsleistungen erhalten können ODER

  • Seien Sie ein Betreuer für ein Kind unter 16 Jahren oder ein Kind, das empfängt Leistungen der Sozialversicherung bei Erwerbsunfähigkeit

  • Mindestens ein Jahr mit jemandem verheiratet sein, der seine Altersrente beantragt hat

Wenn Sie Ehegattenleistungen beantragen, berechnet die Sozialversicherungsverwaltung Ihre Leistungen auch auf der Grundlage Ihrer eigenen Arbeits- und Einkommensaufzeichnungen. Wenn Sie sowohl Anspruch auf Ihre Altersrente als auch auf Ehegattenleistungen haben, erhalten Sie den höheren der beiden.

Wenn Ihr Ehepartner noch keinen Rentenantrag gestellt hat, können Sie keine Ehegattenrente erhalten. Sie können jedoch Ihre eigene Rente beantragen, wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind.

Mit 62 Jahren Sozialversicherung beziehen Ihre Rentenhöhe unter den Betrag, auf den Sie Anspruch hätten, wenn Sie gewartet hätten, bis Sie das volle Rentenalter erreicht hätten. Ein Aufschub der Leistungen bis zum 70. Lebensjahr hingegen erhöht Ihre Leistungshöhe.

Wenn Sie Ehegattenleistungen beanspruchen und vor Ihrer Vollendung einreichen Rentenalter, dann beträgt Ihre Leistungshöhe etwa 30 % statt 50 %. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie Ehegattenleistungen beantragen und ein Kind unter 16 Jahren oder ein Kind mit Behinderungen betreuen.

Kann ich meine Sozialversicherungsleistung in eine Ehegattenleistung umwandeln?

Der Wechsel von Ihrer regulären Altersrente zu einer Ehegattenrente könnte Sie interessieren, wenn Sie dies wünschen Maximieren Sie die Leistungen der Sozialversicherung. Ob Sie diesen Wechsel vornehmen können, hängt davon ab, ob Ihr Ehepartner bereits Leistungen bezieht.

Wenn Ihr Ehepartner noch keine Rentenleistungen bezieht, könnten Sie technisch bereits im Alter von 62 Jahren Ihre regulären Sozialversicherungsleistungen beziehen. Wenn Ihr Ehepartner später seine Leistungen beantragt, könnten Sie zu Ehegattenleistungen wechseln. Dies könnte möglicherweise die Gesamtsumme der Leistungen erhöhen, die Sie als Paar erhalten, wenn sie bis zum Alter von 70 Jahren warten, um mit der Inanspruchnahme von Leistungen zu beginnen.

Was ist, wenn Ihr Ehepartner bereits Sozialversicherungsleistungen bezieht? In diesem Fall gilt die Regel für angenommene Einreichungen. Diese Regel schreibt vor, dass jemand, der seine reguläre Altersrente beantragt, auch für Ehegattenrenten zugelassen wird, wenn er dazu berechtigt ist. Sie würden also wieder den höheren Betrag der beiden erhalten.

Geltende Hinterlegungs- und Ehegattenleistungen

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Die Sozialversicherungsverwaltung hat die angenommene Einreichungsregel implementiert, um doppeltes Eintauchen zu verhindern. Wenn die Ehegattenleistungen vor der Regel höher waren als eine individuelle Leistung, konnte die Person eine Kombination von Leistungen erhalten, die der höheren Leistung entsprach. Die angenommene Einreichung verhindert, dass Ehegatten eine Art von Rentenleistungen erhalten, während sie gleichzeitig von der Verzögerung einer anderen Art von Leistungen profitieren.

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel, die es Ihnen trotzdem ermöglichen würden, sich zu bewerben Ehegattenleistungen unabhängig von Ihrer eigenen Altersvorsorge. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Ausnahme, wenn Sie:

  • Wurden vor dem 2. Januar 1954 geboren

  • Sie betreuen ein Kind unter 16 Jahren oder ein Kind mit Behinderungen

  • Sie haben Anspruch auf Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung

Wenn Sie Ihre Altersrente bereits bezogen haben und Ihr Ehegatte eine Ehegattenrente bezieht, kann er stattdessen in seine Altersrente wechseln, wenn er vor dem 2. Januar 1954 geboren ist. In diesem Fall könnten Sie dann einen Zuschlag beantragen Ehegattenrente zusätzlich zu Ihrer regulären Rente, sobald die Rente eintritt.

Wann sollten Sie Ehegattengeld beantragen?

Bei der Entscheidung, wann Ehegattengeld beantragt wird, kommt es auf den Zeitpunkt an. Wieder, Bezug von Leistungen vor dem vollen Rentenalter kann die Anzahl der Leistungen verringern, auf die Sie Anspruch haben. Die Verschiebung der Ehegattenrente über das volle Rentenalter hinaus erhöht jedoch nicht den Rentenbetrag, wie es bei regulären Rentenleistungen der Fall wäre.

Bei der Entscheidung, wie Ehegattenleistungen zu terminieren sind bzw Ruhestand Vorteilen hilft es, das Gesamtbild zu betrachten und zu berücksichtigen:

  • Lebenserwartung und wie lange Sie und Ihr Ehepartner voraussichtlich auf Sozialversicherungsleistungen angewiesen sind

  • Gesundheit und die Möglichkeit, dass einer oder beide von Ihnen irgendwann Langzeitpflege benötigen

  • Andere Einkommensquellen, einschließlich Investitionen, a 401 (k) or IRA oder Geld, das durch Teilzeitarbeit oder Nebenjobs verdient wird

  • Ruhestandsbudget und geschätzte Ausgaben

Ein längeres Leben zum Beispiel könnte den Aufschub von Sozialversicherungsleistungen attraktiver machen. Auf der anderen Seite, wenn Sie nicht über ausreichende Ersparnisse verfügen und Investitionen dann benötigen Sie möglicherweise eher früher als später das zusätzliche Einkommen, das Ihnen die Sozialversicherung bieten kann.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie Ehegattenleistungen beziehen sollen oder ob Sie Ihre Altersrente in Ehegattenleistungen umwandeln können, sprechen Sie mit a Finanzberater kann helfen. Ein Berater, der sich mit der Planung der Sozialversicherung auskennt, kann Ihnen helfen, den richtigen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen festzulegen.

Fazit

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Kann ich von meiner Sozialversicherungsleistung zu einer Ehegattenleistung wechseln?

Es ist möglich, Ihre Sozialversicherungsrente auf Ehegattenleistungen umzustellen, wenn Ihr Ehepartner noch keinen Antrag gestellt hat. Ob dies sinnvoll ist, hängt von Ihrem aktuellen Alter und dem Alter ab, in dem Sie jeweils Leistungen beantragt haben.

Als allgemeine Faustregel gilt: Je länger Sie die Beantragung der Sozialversicherung hinauszögern können, desto besser, da dies zu a führen kann größeren Leistungsbetrag.

Tipps zur Altersvorsorge

  • Erwägen Sie, mit Ihrem Finanzberater über den Wechsel von Ihrer Altersversorgung zu Ehegattenleistungen zu sprechen, wenn Ihr Ehepartner plant, seine eigenen Leistungen zu beanspruchen. Wenn Sie noch keinen Finanzberater haben, muss es nicht schwierig sein, einen zu finden. Mit Das kostenlose Tool von SmartAsset, bringt Sie mit bis zu drei Finanzberatern zusammen, die in Ihrer Region tätig sind, und Sie können die passenden Berater kostenlos befragen, um zu entscheiden, welcher für Sie der Richtige ist. Wenn Sie bereit sind, einen Berater zu finden, der Ihnen beim Erreichen Ihrer finanziellen Ziele helfen kann, Jetzt loslegen.

  • Das Gespräch mit Ihrem Berater kann Ihnen auch dabei helfen, eine Strategie zur Koordinierung der Sozialversicherung neben anderen Einkommensquellen wie Rentenplan, Rente, 401 (k) oder staatlicher Altersversorgung zu entwickeln. Die Entscheidung, wann Sie die einzelnen Einkommensströme nutzen, kann sich auf Ihre Steuersituation auswirken. Daher ist es wichtig, die beste Reihenfolge für den Abruf von Vermögenswerten zu verstehen. Ein Berater kann auch Ratschläge geben wie Sie als Ex-Ehepartner Sozialversicherungsleistungen beantragen können wenn Sie jetzt geschieden sind.

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Die Post Regeln für den Wechsel von Sozialversicherungsleistungen erschien zuerst auf SmartAsset-Blog.

Quelle: https://finance.yahoo.com/news/switch-social-security-benefit-spousal-130049081.html