Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bekannt als BaFin, sagte, Coinbase Deutschland verstoße gegen die von der BaFin festgelegten Standards Deutsches Kreditwesengesetz. Die Ankündigung bezog sich auf § 25a Abs. 1 TKG, der Anforderungen an Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit, einer angemessenen Personalausstattung, Notfallmanagementmechanismen wie IT-Systeme und transparente Vergütungssysteme für die Mitarbeiter – einschließlich des Managements – festlegt.
Quelle: https://www.coindesk.com/policy/2022/11/08/crypto-exchange-coinbase-germany-ordered-by-regulator-to-tackle-organizational-deficiencies/?utm_medium=referral&utm_source=rss&utm_campaign=headlines