Auf Apps gespeicherte Kryptowährungen und Fiat-Währungen sind möglicherweise nicht durch die FDIC versichert

In einem kürzlich vom Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) of America veröffentlichten Bericht warnen die Aufsichtsbehörden, dass Kryptowährungen und Fiat-Währungen, die in mobilen Apps gespeichert werden, möglicherweise nicht wirklich von der Politik der FDIC profitieren, bis zu 250 US-Dollar pro Einleger zu versichern.

Nicht abgedeckte Nichtbankdienstleistungen

Dem Bericht zufolge besteht eine unglückliche Folge des Aufstiegs von Zahlungsdiensten und Apps wie PayPal oder Venmo darin, dass bei Verbrauchern häufig der Eindruck entsteht, dass der Staat im Falle einer Insolvenz der Plattform die bei diesen Diensten steckenden Nutzergelder erstatten wird.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Damit Gelder von der FDIC oder NCUA erstattet werden können, müssen sie bei einer von der FDIC oder NCUA versicherten Bank hinterlegt werden. Viele Zahlungsdienste verwahren die Gelder ihrer Nutzer nicht treuhänderisch bei einer dieser Banken. Häufig investieren diese Zahlungsdienste Benutzergelder in Aktien und Anleihen, um Gewinne zu erwirtschaften und den Dienst für den Endbenutzer kostenlos oder kostengünstig zu halten.

Der Bericht stellt fest, dass dieser Aspekt durch die Nutzungsbedingungen der Zahlungsplattformen häufig verschleiert wird.

Plattformen sind nicht verpflichtet, Einzahlungen zu melden

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen Zahlungsdiensten und Banken besteht darin, dass die Banken laut Bundesgesetz dazu verpflichtet sind, der FDIC und anderen Aufsichtsbehörden detaillierte Informationen über Kundeneinlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zahlungsdiensten hingegen besteht keine solche Anforderung.

„Während der Kerndienst von Nichtbank-Zahlungsplattformen darin besteht, einen Mechanismus zum Senden von Geldern von einer Person an eine andere bereitzustellen, ermöglichen diese Apps auch eine wachsende Anzahl damit verbundener Finanzprodukte und -dienstleistungen, darunter das Angebot von Debitkarten, Kreditkarten, BNPL-Darlehen und internationalen Überweisungen.“ und Krypto-Asset-Transaktionen. […] Während Banken und Kreditgenossenschaften verpflichtet sind, regelmäßig detaillierte Informationen über ihre Gesamteinlagen bereitzustellen, besteht für diese Unternehmen derzeit keine solche Verpflichtung nach Bundesgesetz.“

Obwohl die Bedeutung der Selbstverwahrung für die Krypto-Community immer wieder betont wird, hat das Scheitern von FTX – das im Bericht ausdrücklich erwähnt wurde – auch die CFPB dazu veranlasst, die Verbraucher daran zu erinnern, dass sie möglicherweise im Stich gelassen werden, wenn sie ihre Sicherheit nicht gewährleisten eigenes Vermögen.

Trotz der guten Angebote, die einige Dienste beim Kauf von Kryptowährungen bieten, denken Sie immer daran, Ihren Kryptowährungsvorrat selbst zu verwalten.

Ausgewähltes Bild mit freundlicher Genehmigung von History

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Quelle: https://cryptopotato.com/crypto-and-fiat-stored-on-apps-might-not-be-insured-by-the-fdic/