Bybit gab heute bekannt, dass es mit der Ontario Securities Commission („OSC“) eine Vergleichsvereinbarung (die „Vergleichsvereinbarung“) getroffen hat, in der die in der Anschuldigungserklärung der OSC vom 21. Juni 2021 genannten Probleme behandelt werden. Bybit erwägt verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Vergleichs Vereinbarung und der damit verbundenen Verpflichtung, während sie an Registrierungsverhandlungen mit dem OSC teilnehmen.
Ben Zhou, Mitbegründer und CEO von Bybit, erklärte:
„Es war schon immer unser vorrangiges Ziel, unser Geschäft in Übereinstimmung mit allen relevanten Regeln und Vorschriften in Ontario zu betreiben. Bybit hat sofort Schritte unternommen, um mit dem OSC zusammenzuarbeiten, nachdem wir über die Veröffentlichung der Erklärung der Anschuldigungen informiert wurden, und wir haben den Registrierungs- und Compliance-Prozess in Ontario eingeleitet. Wir wissen die Bemühungen des OSC zum Schutz der Investoren in Ontario zu schätzen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem OSC in jeder Hinsicht beim Registrierungsprozess. Wie Krypto Adoption zum Mainstream wird, ist es für uns entscheidend, allen Krypto-Gläubigen Handelserfahrungen der nächsten Stufe zu bieten.“
Bybit hat der Ontario Securities Commission 10,000 CAD für seine Ausgaben im Rahmen der Vergleichsvereinbarung gezahlt und damit etwa 2.47 Millionen USD von seinen Konten in Ontario entlastet. In Sachen Geldstrafen blieb Bybit verschont. Nach Angaben des Unternehmens werden neue Konten, neue Produkte oder Marketing- und Werbemaßnahmen, die sich an Einwohner von Ontario richten, von Bybit nicht akzeptiert, während der Registrierungsprozess läuft.
In dem vom OSC veröffentlichten Artikel heißt es:
„Ein Gremium des Capital Markets Tribunal hat heute eine Vergleichsvereinbarung zwischen dem OSC und Bybit Fintech Limited (Bybit), eingetragen auf den Britischen Jungferninseln, wegen Nichteinhaltung des Wertpapiergesetzes von Ontario genehmigt.“
Der Betrieb von Bybit in Ontario wird eingestellt, wenn die Registrierungsverhandlungen scheitern. Infolgedessen müssen die derzeitigen Kleinanleger von Bybit in Ontario ihre Bestände an bestimmten verbotenen Gegenständen wie Verträgen mit Hebelwirkung, Margin oder Kreditverlängerung reduzieren. Artikel ohne Beschränkungen können mit Barmitteln oder Vermögenswerten gekauft werden, die auf Privatanlegerkonten in Ontario verbleiben.
Quelle: https://thenewscrypto.com/leading-exchange-bybit-and-ontario-securities-commission-osc-reach-settlement/